Wo Camper geparkt werden
dürfen in Deutschland
In den letzten Jahren habe ich festgestellt, dass immer mehr Menschen in Deutschland auf Kurztrips oder sogar längere Urlaube mit ihrem eigenen Bett und Hausstand im Gepäck unterwegs sind.
Ganz klar, die Corona-Pandemie hat das Ganze noch richtig angeheizt. Hotels und Ferienunterkünfte waren ja oft geschlossen. Da haben viele von uns kurzerhand zu ausgebauten Kastenwagen, Wohnmobilen oder Wohnwagen gegriffen, quasi das eigene kleine Zuhause auf Rädern.
Klar, man will ja flexibel sein und trotzdem nicht auf den Komfort verzichten. Aber wo darf man überhaupt parken?
Und welche Regeln muss man beachten, damit der Spaß nicht im Knast endet? Genau das habe ich mal für euch zusammengetragen.
Inhalt
ToggleWohnmobile und Co. – Der Boom geht weiter
Schon im April dieses Jahres war es soweit: In Deutschland gab es erstmals mehr als eine Million zugelassene Reisemobile. Das hat der Caravaning Industrie Verband bekanntgegeben.
Das zeigt ziemlich deutlich, dass das Interesse an dieser Art von Urlaub ungebrochen ist. Sogar die Verkaufszahlen liegen deutlich über denen der Zeit vor Corona.
Dabei sind nicht nur Neufahrzeuge gefragt, sondern auch gebrauchte Modelle erleben einen regelrechten Run. Campingplätze profitieren davon natürlich auch.
2023 wurden auf Camping- und Reisemobilstellplätzen zusammen fast 68 Millionen Übernachtungen gezählt. Davon entfielen etwa 54,5 Millionen auf Campingplätze und rund 13,5 Millionen auf Stellplätze für Reisemobile.
Ganz schön beeindruckend, oder?
Parken mit dem Camper – Was gilt eigentlich?
Natürlich ist es so: Als Camper muss ich mich an die Straßenverkehrsordnung halten, genauso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.
Grundsätzlich darf ich mein Wohnmobil in der Innenstadt auf normalen Parkplätzen abstellen, wenn das Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen und eine gültige Hauptuntersuchungsplakette hat.
Wer ein Saisonkennzeichen nutzt, sollte dabei gut aufpassen, dass das Kennzeichen während der gesamten Parkdauer gültig bleibt.
Wichtig ist auch das Gewicht des Fahrzeugs: Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Wohnmobil, das regelmäßig zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen beispielsweise in reinen Wohngebieten oder Naherholungszonen geparkt wird, nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein.
Für Wohnwagen, die innerorts abgestellt werden, gilt eine Gewichtsgrenze von zwei Tonnen.
Hier gibt es noch eine besondere Regelung: Wenn ich meinen Wohnwagen ohne Zugfahrzeug auf einem normalen Parkplatz abstelle, darf er dort nicht länger als zwei Wochen stehen bleiben.
Danach muss ich ihn umparken, sonst droht ein Bußgeld von 20 Euro, das ist ja fast schon ein Schnäppchen im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten!
Ist der Anhänger allerdings an meinem Zugfahrzeug angekuppelt, entfällt diese Frist.
Für Anhänger, die mehr als zwei Tonnen wiegen, gilt dieselbe Regel wie für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.
Darf ich meinen Camper überall abstellen?
Da stellt sich natürlich die Frage: Darf ich mit meinem Wohnmobil überall parken? In vielen bayerischen Innenstädten regeln gebührenpflichtige Anwohnerausweise das Parken.
Das heißt, auch für Wohnmobile kann ein Parkausweis nötig sein. Außerdem sollte man immer darauf achten, platzsparend zu parken. So steht es in der StVO (§12 Absatz 6).
Ein großes No-Go ist das Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten oder über Gullideckeln. Gerade bei größeren Fahrzeugen muss man außerdem darauf achten, keine Verkehrsschilder zu verdecken.
Und ganz wichtig: Es muss immer genug Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge an meinem Camper vorbeikommen können.
Parkt man an engen oder unübersichtlichen Stellen, kann das bis zu 55 Euro kosten. Wenn durch das Parken Rettungsdienste behindert werden, sind sogar 100 Euro fällig.
Also besser vorher zweimal überlegen, bevor man den Wohnwagen einfach irgendwo abstellt.
Ein paar Tipps zum dauerhaften Parken
Wenn ich mein Wohnmobil länger auf öffentlichen Straßen parken möchte, sollte ich regelmäßig nach meinem Fahrzeug schauen.
Manchmal werden mobile Halteverbote kurzfristig aufgestellt – zum Beispiel wegen Umzügen oder Straßenarbeiten und die gelten oft schon nach drei Tagen.
Außerdem gibt es den sogenannten „Gemeingebrauch“. Das bedeutet, dass mein abgestelltes Fahrzeug fahrtüchtig sein muss.
Wenn ein Wohnmobil allerdings über Monate hinweg ortsfest steht, kann das von der Parkraumüberwachung schnell als „Sondernutzung“ ausgelegt werden.
Und das kann teuer werden – im schlimmsten Fall wird das Fahrzeug sogar kostenpflichtig abgeschleppt.
Wie sieht es mit Beschwerden aus?
Ich habe mir mal angeschaut, wie die Lage in einigen bayerischen Städten ist: In München gibt es keine nennenswerten Beschwerden wegen geparkter Wohnmobile.
Klar, in ein paar Straßen finden manche Anwohner die Fahrzeuge optisch störend, aber meistens parken Camper deshalb eher am Stadtrand oder außerhalb von reinen Wohngebieten.
Auch in Regensburg und Memmingen sind Beschwerden laut den zuständigen Behörden eher selten. In Würzburg sieht es ähnlich aus: Es gibt nur wenige Stellen, an denen es tatsächlich Konflikte mit Anwohnern gibt.
Manchmal wurden Halteverbote in Gewerbe-Zufahrten eingerichtet, um Ärger vorzubeugen.
Die Behörden scheinen bewusst darauf zu achten, dass Probleme nicht einfach in andere sensible Bereiche verlagert werden.
Fazit: Urlaub im eigenen Zuhause auf Rädern macht Spaß – wenn man ein paar Regeln beachtet
Für mich steht fest: Der Trend zum Urlaub mit dem eigenen Bett und Hausstand im Gepäck nimmt weiter zu.
Die Flexibilität und Freiheit sind einfach unschlagbar. Trotzdem sollte man sich als Camper gut informieren und an die geltenden Regeln halten – vor allem beim Parken.
Wer respektvoll mit dem öffentlichen Raum umgeht und Rücksicht auf andere nimmt, hat in der Regel keine Probleme. Und wenn man dann noch ein bisschen Humor mitbringt.
Schließlich gehört auch ein bisschen Abenteuer dazu –, steht einem entspannten Urlaub mit dem eigenen Wohnmobil oder Kastenwagen nichts mehr im Weg.
FAQ: Wo Camper geparkt werden dürfen in Deutschland.
Wo darf ich mein Wohnmobil in der Stadt parken?
Grundsätzlich darfst du dein Wohnmobil auf normalen Parkplätzen in der Innenstadt parken, sofern es ein gültiges Kennzeichen und die Hauptuntersuchungsplakette besitzt. Achte darauf, dass das Fahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist, wenn du es nachts oder an Sonn- und Feiertagen in reinen Wohngebieten abstellen möchtest.
Gibt es besondere Regeln für das Parken von Wohnwagen?
Ja, Wohnwagen dürfen innerorts maximal zwei Tonnen wiegen. Wenn du deinen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf einem normalen Parkplatz abstellst, darf er dort nicht länger als zwei Wochen stehenbleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld. Ist der Wohnwagen an das Zugfahrzeug angekuppelt, entfällt diese Frist.
Brauche ich einen Anwohnerparkausweis für mein Wohnmobil?
In vielen bayerischen Innenstädten wird das Parken durch gebührenpflichtige Anwohnerausweise geregelt. Das bedeutet, dass auch ein Wohnmobil unter Umständen einen solchen Ausweis benötigt. Informiere dich am besten bei deiner Stadtverwaltung.
Was sind typische Parkverstöße mit Wohnmobilen?
Typische Verstöße sind zum Beispiel das Parken gegenüber von Grundstücksausfahrten, das Verstellen von Gullideckeln oder das Verdecken von Verkehrsschildern. Auch das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kann teuer werden.
Wie lange darf ich mein Wohnmobil auf öffentlichen Straßen abstellen?
Es gibt keine feste maximale Dauer für das Parken auf öffentlichen Straßen. Allerdings müssen Fahrzeuge fahrtüchtig sein und dürfen nicht ortsfest über Monate stehen. Sonst kann die Parkraumüberwachung das als Sondernutzung ansehen und Maßnahmen ergreifen.
Gibt es Beschwerden wegen geparkter Wohnmobile in deutschen Städten?
In den meisten Städten gibt es nur wenige Beschwerden. In München, Regensburg, Memmingen und Würzburg beispielsweise sind Konflikte eher selten und werden meist durch gezielte Maßnahmen minimiert.
Was sollte ich beachten, wenn mobile Halteverbote aufgestellt werden?
Mobile Halteverbote gelten oft schon nach drei Tagen Vorlauf. Es ist wichtig, regelmäßig nach dem eigenen Fahrzeug zu sehen und bei Bedarf umzuparken, um keine Bußgelder oder Abschleppmaßnahmen zu riskieren.